

Der DigitalPakt 2.0 ist der offizielle Nachfolge-Förderrahmen des früheren DigitalPakt Schule und wurde Ende 2024 von Bund und Ländern beschlossen. Für die Jahre 2026 bis voraussichtlich 2030 stehen insgesamt rund 5 Milliarden Euro bereit – je etwa zur Hälfte vom Bund und den Ländern finanziert.
Die Digitalisierung der Schulen nachhaltig vorantreiben – nicht nur Hardware anschaffen, sondern eine moderne digitale Infrastruktur etablieren.
Konzepte für digitales Lehren und Lernen entwickeln, die über reine Technik hinausgehen und den Unterricht transformieren.
Betrieb, Wartung und kontinuierliche Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur sicherstellen.
Nicht jede Schule muss sofort alles bekommen – Förderung erfolgt nach individuellem Bedarf und Priorität.
Gezielte Maßnahmen zum Ausbau der digitalen Infrastruktur je nach Ausgangslage der Schule.
Beschaffung digitaler Endgeräte entsprechend dem pädagogischen Konzept.
Entwicklung und Implementierung spezieller digitaler Lernkonzepte.
Mit entsprechender Planung und Antragstellung kann eine Schule von einfacher Digitalisierung bis hin zu einer umfassenden digitalen Lern- und Verwaltungsinfrastruktur profitieren.
Der Antrag wird vom Schulträger gestellt – Kommune, Stadt, Landkreis oder bei privaten/freien Trägern der entsprechende Verein oder Verband.
Schule und Schulträger klären gemeinsam den Bedarf und erstellen ein technisch-pädagogisches Konzept.
Der Schulträger reicht den Antrag beim zuständigen Landesamt bzw. der zuständigen Behörde ein.
Was wird gebraucht? Geräte, Netz, Infrastruktur – gemeinsame Analyse von Schule und Schulträger.
Technisch-pädagogisches Konzept erstellen: Medienentwicklungsplan oder ähnlich benannt, je nach Bundesland.
Beschreibung der Maßnahmen und detaillierte Kostenaufstellung als Grundlage des Antrags.
Einreichung des vollständigen Antrags beim zuständigen Landesamt durch den Schulträger.
Da Bildung Ländersache ist, hängen viele Details stark vom jeweiligen Bundesland ab. Der Förderweg ist nicht immer gleich – informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen Ihres Bundeslandes.
Eine Maßnahme braucht ein fundiertes Konzept (Medienentwicklungsplan). Ohne dieses Konzept gibt es in der Regel keine Förderung. Dies war beim früheren Programm ein großer Hemmschuh.
Obwohl der Gesamt-Topf groß ist, heißt das nicht, dass jede Schule sofort alles bekommt. Es bleibt eine Priorisierung je nach Bedarf und Dringlichkeit.
Betrieb, Wartung und langfristiger Unterhalt der digitalen Infrastruktur müssen bedacht werden. Fördermittel decken meist Anschaffung und Einrichtung ab.
Mit dem zuständigen Schulträger Kontakt aufnehmen und klären, ob dieser den DigitalPakt 2.0 beantragen will.
Welche Infrastruktur fehlt? WLAN? Netz? Geräte? Software? Ein technik-pädagogisches Konzept (Medienentwicklungsplan) vorbereiten.
Konzept, Bedarf und Finanzierung abstimmen und Antrag vorbereiten (Schulträger übernimmt die Antragstellung).
Beim Antrag ggf. Einwilligung des Eigentümers sichern, falls Gebäude nicht im Eigentum der Schule/des Trägers ist.
In der Planung nicht nur Anschaffung, sondern auch Betrieb, Wartung und pädagogische Nutzung mitdenken.
Geld allein reicht nicht. Viele Mittel konnten nicht abgerufen werden, weil Antragstellung und Vergabe zu kompliziert waren. Daher stärkerer Fokus auf Beratungsstrukturen, Musterverträge und zentrale Vergabehilfen.
Einige Bundesländer haben Einkaufsgemeinschaften geschaffen oder Sammelvergaben durchgeführt, um Kommunen zu entlasten. Das soll im DigitalPakt 2.0 weiter ausgebaut werden.
DigitalPakt 1.0 hat stark auf Anschaffung gesetzt. DigitalPakt 2.0 will stärker Betrieb, Support, Wartung und Fortbildung berücksichtigen.
„iPads ohne Konzept bringen wenig" – 2.0 betont didaktische Integration, Weiterbildung der Lehrkräfte und digital-pädagogische Curricula.
Politischer Wille zu standardisierten Leistungsbeschreibungen, praxisnahen Handreichungen und weniger bürokratischen Nachweispflichten.
Bürokratie, formale Vorgaben und Rechtsunsicherheit sind die größten Hindernisse beim 2.0-Vergaberecht.
Standardisierung, Beratung, zentrale Beschaffung und pädagogische Konzepte sind wichtiger als reines Geldausgeben.
Mit Schulen & IT-Verantwortlichen Bedarf klären, pädagogischen Nutzen dokumentieren, langfristige Ziele definieren (Medienbildungskonzept). Ergebnis: klarer Bedarf + Begründung.
Leistungsbeschreibung statt Produktbeschreibung erstellen. Einbindung der technischen Expertise. Ergebnis: rechtssichere Leistungsbeschreibung.
Liegt die Beschaffung über oder unter Vergabeschwellenwerten? Passende Vergabeart festlegen.
Direktvergabe, beschränkte/öffentliche Ausschreibung oder Rahmenvertrag. Tipp: Rahmenverträge von Bundesländern nutzen.
Förderantrag prüfen, förderfähige Posten abgleichen, Rücksprache mit Landesbehörde. Ergebnis: rechtssicherer Antrag.
Bewertungskriterien und Zuschlagskriterien definieren, klare objektive Kriterien, Transparenz & Dokumentation beachten.
Veröffentlichung auf Vergabeplattformen, Fristen einhalten, Bieterkommunikation dokumentieren.
Öffnung & Prüfung der Angebote, transparente Bewertung, Dokumentation jedes Schritts.
Zuschlagsmitteilung, Vertrag mit ausgewähltem Anbieter, Leistungs- und Lieferbedingungen fixieren.
Inventarisierung, Integration ins Gerätemanagement, Nutzerverwaltung, Netzwerkanpassungen, Datenschutzprüfung.
„Wir wollen iPads" ist kritisch. „Wir benötigen Tablets mit xyz Eigenschaften" ist korrekt.
Von Anfang an IT-Fachleute mitnehmen und in alle Planungsschritte einbeziehen.
Geräte sind nicht einmal die halbe Miete – Betrieb & Wartung von Beginn an mitdenken.
Alles protokollieren. Jedes Dokument aufheben. Lückenlose Nachvollziehbarkeit ist entscheidend.
Jedes Bundesland hat spezifische Anforderungen und Verfahren für den DigitalPakt 2.0. Die folgenden Abschnitte bieten einen kurzen Überblick über die wichtigsten Aspekte in jedem Bundesland – von Medienkonzept-Anforderungen über Kontaktstellen bis hin zu Antragsverfahren.
Medienkonzept: Orientierung am Landes-MEP, Einbindung regionaler Medienzentren (LMZ). Schulträger: Kommune/Kreis, Abstimmung mit IT-Abteilung. Infrastruktur: WLAN flächendeckend, Land bietet Umsetzungsvereinfachungen. Antrag: Nach Landesleitfaden einreichen. (Baden-Würtemberg.de)
Medienkonzept: Ausrichtung an Kompetenzrahmen Digitale Bildung, Teilnahme an „Digitale Schule der Zukunft". Schulträger: Gemeinde/Landkreis/Bezirk. Infrastruktur: WLAN-Leitfaden beachten, Anschluss an Bayern-Landesangebote. Antrag: Nutzung bayerischer Antragsunterlagen. (Bayerisches Kultusministerium)
MEP: Medienbildungskonzept erforderlich. Träger: Senatsverwaltung/Bezirksämter. Infrastruktur: Schul-WLAN und Landesplattformen. Antrag: Über Senats-/Digitalpakt-Portal. (Bildungsserver Berlin-Brandenburg)
MEP: Als Antragsvoraussetzung. Träger: Stadt Bremen/Bremerhaven. Infrastruktur: WLAN-Flächendeckung, Bremer Richtlinien. Antrag: Über Senatorin für Kinder und Bildung. (Bremen Service)
MEP: Schulinternes Konzept erforderlich. Träger: Behörde für Schule. Infrastruktur: WLAN/Netzinfrastruktur, Landesplattformen. Antrag: Landes-Antragsverfahren. (DigitalPaktschule.de)
MEP: IQSH-Materialien unterstützen Planung. Träger: Kreis/kreisfreie Stadt. Infrastruktur: WLAN/Netz-Checks, Landes-FAQ. Antrag: Landesportal nutzen. (DigitalPaktschule.de)
Medienkonzept: technik-pädagogisches Konzept (MEP) nötig; Unterstützung durch Digitales-Schule-Portal. Schulträger: Gemeinde / Landkreis; Regionales Landesamt für Unterstützung. Infrastruktur prüfen: WLAN/Backbone; IServ und landesspezifische Plattformen beachten. Gerätekonzept: Dienstgeräte Lehrkräfte, Schülergeräte in Regelfall über kommunale Entscheidung. Antrag: Antrag elektronisch über das Niedersächsische Antrags-/Verwaltungsportal; MEP beifügen. (DigitalPaktschule.de)
Medienkonzept: Medienentwicklungsplan nach hessischem Rahmen. Schulträger: Kreis/Gemeinde, Kooperation über Schul-IT-Verbund. Infrastruktur: WLAN-Standards (HBDI), hessische Angebote. Gerätekonzept: Lehrkräfte-Dienstgeräte gefördert. Antrag: Über hessische Stellen (WIBank/Verfahren). (Digitale Schule Hessen)
Medienkonzept: TPEK/MEP erforderlich (Medienberatung NRW). Schulträger: Kommune/Kreis/LVR. Infrastruktur: WLAN-Check, Landes-Handreichungen. Gerätekonzept: Lehrkräfte-Dienstgeräte priorisieren. Antrag: NRW-Förderportal, TPEK/MEP beifügen. (Bildungsportal NRW)
Medienkonzept: MEP/konzeptionelle Unterlage, Land stellt Formulare. Schulträger: Kreis/Verbandsgemeinde/Stadt, ISB als Abwicklungsstelle. Infrastruktur: WLAN, Verkabelung. Antrag: Über ISB/landesspezifisches Portal, Nachweise zur Betriebssicherung. (isb.rlp.de)
Medienkonzept: Handreichungen und MEP-Formular vom Bildungsministerium. Schulträger: Gemeinde/Landkreis/Land. Infrastruktur: WLAN/Netz, Landeshinweise, Kosten-/Betriebskonzept. Antrag: Über Ministerium für Bildung und Kultur. (Saarland)
Medienkonzept: Handreichungen für MEP vorhanden. Schulträger: Kreis / kreisfreie Stadt oder Landesträger (bei Landesschulen). Infrastruktur: WLAN, Verkabelung, Server/Cloud. Gerätekonzept – Lehrergeräte / Schülergeräte. Antrag: Formulare und MEP-Vordrucke beim MBJS / Digitalpakt-Seite des Landes.
Medienkonzept: MEP zwingend, Vordruck vom LFI. Schulträger: Landkreis / kreisfreie Stadt. Infrastruktur: WLAN, interne Netze. Gerätekonzept: Lehrkräfte zuerst, MDM/Verwaltung über Träger. Antrag: – Anträge beim Landesförderinstitut (LFI M-V) mit MEP-Anlage. (Regierungsportal M-V)
Medienkonzept: Medienkonzept + MEP. Schulträger – Kommune / Landkreis; SAB als Bewilligungsstelle (bei Landesinitiativen). Infrastruktur: WLAN-Check, Netz. Gerätekonzept: Dienstgeräte für Lehrkräfte, MDM-Standardisierung empfohlen. Antrag: SAB / SMK-Richtlinien. (digitalpaktschule.de)
Medienkonzept: MEP und schulische Medienbildungskonzepte erforderlich. Schulträger – Landkreis / kreisfreie Stadt; LVwA als Antragsstelle. Infrastruktur: WLAN / Verkabelung. Gerätekonzept – Priorisierung Lehrkräfte, Verwaltung via MDM durch Träger. Antrag – Formulare über das Landesverwaltungsamt (LVwA). (Landesportal Sachsen-Anhalt)
Medienkonzept: Medienbildungskonzepte inkl. MEP-Vorlagen vorhanden. Schulträger: Landkreise / kreisfreie Städte / TMBJS je nach Trägerschaft. Infrastruktur: WLAN/Netze, Landeshinweise & VV zur Umsetzung beachten. Gerätekonzept: Lehrkräfte zuerst, Schülergeräte über kommunale Strategie; MDM einplanen. Antrag – Hinweise / Verwaltungsvorschriften und Antragsunterlagen über TMBJS. (Thüringer Schulportal)
ViewSonic / iiyama 65" Touch-Display, Xilica Sonia AMP, Xilica Sonia C5 Lautsprecher, grundlegende Interaktivität. Für Einzelraumbetrieb, einfaches Setup, geringe Kosten.
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Software zur Aufzeichnung (Screen + Kamera + Audio), Speicher in Schul-Cloud/LMS für spätere Verfügbarkeit.

Die Audio-DSP optimiert den Klang für unterschiedliche Raumgrößen und eliminiert Rückkopplungen. Das drahtlose Mikrofonsystem gibt der Lehrkraft Bewegungsfreiheit, während Deckenlautsprecher für gleichmäßige Klangverteilung sorgen. Das Auracast-System ermöglicht direkte Verbindung zu Hörgeräten von Schülern.
Fördervolumen bis 2030
Mit eigenen Richtlinien
Konzept erforderlich
Der DigitalPakt 2.0 bietet enorme Chancen für die Digitalisierung Deiner Schule. Mit der richtigen Planung, einem fundierten Medienentwicklungsplan und der Beachtung der bundeslandspezifischen Anforderungen steht einer erfolgreichen Antragstellung nichts im Wege. Denke dabei immer ganzheitlich: von der Infrastruktur über die Geräte bis hin zu Wartung, Support und pädagogischer Integration.

Dann rufe uns an oder schreibe eine E-Mail, wir helfen gerne weiter! Gerne helfen wir auch bei einem AV-Konzept für Deine Schule!
